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Großmann
Immobilien-Consult GmbH
Telefon: 0201 / 360 15 31
Telefax: 0201 / 178 94 94 8
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Kleingedruckte im Klartext
Die Tätigkeit des Maklers setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber(n) und Makler voraus. Zum Schutze dieses Vertrauensverhältnisses und im Interesse des Ansehens des Berufstandes hat sich die Großmann Immobilien-Consult GmbH als Mitglied des Ring Deutscher Makler (RDM) durch Standesregeln in besonderer Weise zu ordnungsgemäßem Geschäftsgebaren verpflichtet.
Die Tätigkeit der Großmann Immobilien-Consult GmbH erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei sollen die Einbeziehungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einem fairen Ausgleich gegenseitiger Rechte und Pflichten dienen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Tätigwerden der Großmann Immobilien-Consult GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie werden Vertragsbestandteile durch Erteilung eines Auftrages, Rückfragen bzw. Inanspruchnahme weiterer Leistungen auf ein Angebot, stillschweigende Annahme unserer Dienste oder Verwendung der von der Großmann Immobilien-Consult GmbH angegebenen Informationen.
2. Maklerverpflichtung
Die Großmann Immobilien-Consult GmbH ist verpflichtet, alle Unterlagen - soweit dies mit der Durchführung eines Auftrages vereinbar ist - streng vertraulich zu behandeln. Dabei wird die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet.
3. Behandlung von Angeboten, Mitteilungen und Unterlagen
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a)
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Sämtliche Angebote, Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
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b)
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Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
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c)
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Bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit dem Angebotsempfänger persönlich oder wirtschaftliche verbunden sind, anerkennt dieser die für den Abschlußfall ursächliche Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Großmann Immobilien-Consult GmbH.
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4. Vertragsabschluß
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a)
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Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande kommt.
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b)
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Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.
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c)
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Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
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d)
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Wir sind berechtigt auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.
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e)
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Unsere (Nachweis-/Vermittlungs-) Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung bleiben vorbehalten.
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5. Maklergebühr
Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung einschließlich der zur Zeit gesetzlichen Mehrwertsteuer beträgt:
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a)
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An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen bzw. Gewerbeeinheiten in Form von Teileigentum für den Verkäufer wie auch für den Käufer je 3,57 % des Gesamtkaufpreises.
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b)
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Tausch von Haus und Grundbesitz und sonstigen Vermögenswerten für jeden Beteiligten 3,57 % des Verkehrswertes der Gegenleistung.
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c)
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Erwerb von Objekten in der Zwangsversteigerung für den Ersteher 3,57 % der Zuschlagssumme.
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d)
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Erbbaurecht, für den Grundstückseigentümer und den Berechtigten, 3,57 % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes.
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e)
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Ankaufsrecht für den Berechtigten, 3,57 % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes.
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f)
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Vorkaufsrecht für den Berechtigten, 1,19 % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes.
Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % des Kaufpreises.
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g)
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Bei Existenz-/Betriebsübernahme, 3,57 Monatsmieten und 3,57 %
der Übernahmesumme für die Existenz-/den Betrieb.
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6. Geldbeschaffung:
für Hypotheken/Grundschulden bis zu 3,57 % der Darlehenssumme
7. Vermietung und Verpachtung:
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a)
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Bei Gewerbeobjekten:
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aa)
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Unabhängig von eventuell vereinbarter geringerer Vertragsdauer bei Laufzeiten
bis zu 5 Jahren 3,57 Monatsmieten/-pachten
über 5 Jahren 3,57 % der gesamten Vertragssumme, bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Miet-/Pachtsumme
Optionsrechte gelten als Vertragslaufzeit bzw. -dauer.
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bb)
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Wird ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung neben einem Miet- oder Pachtvertrag eingeräumt, so beträgt die zusätzlich Provision hierfür 3,57 % der 5-Jahresvertragssumme, wobei insgesamt die Gesamtsumme der Provision aus Miet-/Pachtvertrag und Optionsrecht(en) nicht 3,57 % der 10-Jahresmiete/-pacht übersteigen darf.
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b)
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Bei Vermietung von Wohnraum: 2,38 Monatsmieten.
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Bei Verträgen, die gleichzeitig verschiedene Verpflichtungen enthalten, begründet jeder Einzelvorgang für die Großmann Immobilien-Consult GmbH einen eigenständigen Provisionsanspruch.
Sollte bzgl. v.g. Provisionssätzen eine Änderung des gesetzlichen Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist.
8. Auftragsdauer
Der Maklervertrag kann mit Ausnahme des Makleralleinauftrages jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zur schriftlichen Benachrichtigung von Großmann Immobilien-Consult GmbH verpflichtet, sobald ein erteilter Auftrag gegenstandslos geworden ist.
9. Haftungsausschluß
Die von Großmann Immobilien-Consult GmbH gemachten Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen.
11. Anderweitige Vereinbarungen
Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung. Die im Makleralleinauftrag oder im Allgemeinen Maklervertrag mit dem Auftraggeber schriftlich getroffenen Vereinbarungen gelten vorrangig zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ergänzend heranzuziehen sind.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
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